Zum 02.11.2020 treten neue, bundesweit einheitliche, Regelungen in Kraft, die zunächst zeitlich befristet bis Ende November angesetzt sind und darauf abzielen das Infektionsgeschehen aufzuhalten und die Zahl der Neuinfektionen wieder in die nachverfolgbare Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken.

Als Gesellschaft müssen wir in den kommenden vier Wochen des Novembers also erneut in besonderem Maße zusammenhalten. Zur Kompensation der temporären Schließungen hat sich die Bundesregierung etwas überlegt: Für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter gibt es eine wirtschaftliche Nothilfe in Höhe von 75% des Umsatzes des Vorjahresmonats und für Unternehmen mit über 50 Mitarbeitern gibt es 70% des Umsatzes. Dies ist ein wichtiges Signal für unsere betroffenen mittelständischen Betriebe.

Wir müssen jetzt schnell handeln, um nicht in eine nationale Notlage zu geraten. Uns ist bewusst, dass die Beschränkungen eine weitere hohe Belastung für die Bevölkerung darstellen. Weitere Hintergrund-informationen finden Sie auf der Website der CDU Hessen unter:

Pandemiebekämpfung - "Lockdown light" ab dem 02.11.2020

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Christian Mankel